Standesrecht bezeichnet das Recht eines Berufsstandes, dem von Seiten des Staates seine Selbstverwaltung in eigener Verantwortung übertragen wurde.
Dies betrifft in erster Linie das Berufsrecht der freien Berufe,
klassischerweise der Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer [1].
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Stand: Dezember 2023; alle Angaben ohne Gewähr
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